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04.04.2025: Presseerklärung / Presseinformation - Die Bildchefredakteurin Frau Marion Horn muß in dem Verfahren vor dem Landgericht Offenburg aussagen

 

Rechtsstreit vor dem Landgericht Offenburg – 2 O 86/23 (HAMMAD/VALDES):

 

Wir vertreten Herrn Timo Kulczak in einem Verfahren vor dem Landgericht Offenburg gegen seine geschiedene Ehefrau, die aus dem Fernsehen bekannte „Let’s Dance“-Jurorin Frau Motsi Mabuse.

Gegenstand des Verfahrens sind insbesondere Unterlassungsansprüche sowie Schadensersatzforderungen wegen ehrverletzender Äußerungen.

 

Auf unsere sofortige Beschwerde hin hat das Oberlandesgericht Karlsruhe – 14. Zivilsenat in Freiburg – mit Beschluss vom 10. Dezember 2024 (Az. 14 W 95/24) entschieden, dass die Chefredakteurin der BILD-Zeitung, Frau Marion Horn, sowie eine weitere Redakteurin als Zeuginnen vor dem Landgericht Offenburg zu vernehmen sind.

 

Den vollständigen Beschluss finden Sie unter:

https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001594406

 

Das Oberlandesgericht bestätigte unsere Rechtsauffassung und stellte klar, dass sich die betreffenden Journalistinnen nicht auf ein presserechtliches Zeugnisverweigerungsrecht berufen können, da die von uns unter Beweis gestellten Tatsachenfragen nicht den Schutzbereich der journalistischen Berufsausübung betreffen.

 

Daher ist nach unserer festen Auffassung davon auszugehen, dass die Zeuginnen persönlich vor dem Landgericht erscheinen und aussagen müssen. Der nächste Verhandlungstermin ist auf den 03. Juli 2025 anberaumt.

 

Derzeit erwägt das Gericht eine Vernehmung per Videokonferenz. Wir halten dies – angesichts der Schwere der Vorwürfe, der Bedeutung der Zeugenaussagen und des Erfordernisses unmittelbarer richterlicher Eindrucksbildung – für rechtlich bedenklich und werden auf einer persönlichen Vernehmung der Zeuginnen vor Ort bestehen.

 

Zwischenzeitlich hat eine namhafte Hamburger Kanzlei im Namen der betroffenen Journalistinnen Anhörungsrüge sowie erneut sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts eingelegt.

 

Es bleibt abzuwarten, ob eine weitergehende verfassungsgerichtliche Überprüfung, etwa durch das Bundesverfassungsgericht, erfolgt.

 

Gemeinsam mit meinem geschätzten Kollegen Herrn Rechtsanwalt Valdés Reyes werden wir weiterhin mit allem Nachdruck dafür einstehen, dass die prozessualen und materiellen Rechte unseres Mandanten gewahrt werden.

 

Unser Dank gilt an dieser Stelle ausdrücklich allen Unterstützerinnen und Unterstützern. Sowohl unser Mandant Herr Timo Kulczak als auch wir als seine anwaltlichen Vertreter wissen diese Solidarität sehr zu schätzen.

 

Mit verbindlichen Grüßen,

 

Samy Hammad, Rechtsanwalt

 

auch im Namen von Herrn Rechtsanwalt Valdés Reyes
www.rechtsanwalt-valdes.de

 

 

 

 

 

        

 

 

 

Rechtsanwalt Samy Hammad:

 

In meinem Arbeitsstil stehen die Werte Vertrauen und Leistung im Mittelpunkt. Ich glaube fest daran, dass eine erfolgreiche Zusammenarbeit auf diesen beiden Säulen ruht. Fachliche Kompetenz gepaart mit persönlicher Nähe bildet das Fundament meiner Arbeit. Die Bestätigung dafür finde ich in der Zufriedenheit und Treue meiner Mandantinnen und Mandanten.

Mein Ziel ist es, langfristige und vertrauensvolle Beziehungen zwischen mir und meiner Mandantschaft aufzubauen. Ich bin für alle stets direkt erreichbar, denn ich weiß, dass oft nur kurze Fragen und Beratungen den Unterschied machen können. Dafür stehe ich zur Verfügung, um zu unterstützen. Und dies gerne auch mal, ohne dass gleich eine Zeituhr startet.

Das moderne Leben ist geprägt von Schnelligkeit und Dynamik. In diesem Umfeld ist es umso wichtiger, einen verlässlichen Partner an seiner Seite zu haben. Ich begreife meinen Beruf als Dienstleistung und das ist eine Grundmaxime, welche ich auch und gerade im Anwaltsberuf moderner Prägung als unerlässlich erachte.

 

Ich arbeite mit einem Netzwerk von hoch spezialisierten Anwälten zusammen. Dadurch benötigen Sie nur noch einen Ansprechpartner für Ihren gesamten Beratungsbedarf. 

Als Anwalt kann man heutzutage nicht mehr auf allen Rechtsgebieten absolut "up to date" sein. Deswegen ist es auch Teil der anwaltlichen Kompetenz, einen Fall gegebenenfalls an einen spezialisierten Anwalt weiterzureichen. Im Interesse der Mandantschaft. Denn genau um dieses Interesse geht es mir.

 

Auf der Seite "Rechtsbereiche" finden Sie eine Beschreibung der wichtigsten Rechtsgebiete: (LINK)  

 

Mein Fokus liegt immer auf der bestmöglichen Durchsetzung Ihrer Rechte. Gleichzeitig achte ich darauf, dass für Sie der wirtschaftlichste und damit der günstigere Weg gewählt wird, insbesondere, wenn bei Ihrem Rechtsproblem mehrere Handlungsoptionen bestehen.

 

Nicht jeder Gerichtsstreit muss mit einem Vergleich enden. Mein Bestreben ist es immer, eine Rechtssache durch ein faires, allerdings in der Sache gegebenenfalls hartes und präzises Vorgehen einer Lösung zuzuführen.

Sollte ein diplomatisches Vorgehen bzw. eine gütliche Einigung die bessere Option sein, wird selbstverständlich auch dieser Weg empfohlen und gewählt werden. 

 

Derzeit hängt die Annahme von Neumandanten von der aktuellen Auslastung der Kanzlei ab. Als Neumandant kontaktieren Sie bitte die jeweilige Kanzleiniederlassung zu den üblichen Öffnungszeiten, um die Auslastung bzw. die Übernahme Ihres Mandats abzuklären.  

Bitte beachten Sie, dass Termine ausschließlich nach telefonischer Vereinbarung möglich sind. Vielen Dank!


Ich gründete die Kanzleigruppe im Jahr 2004 als Einzelkanzlei in Flörsheim bei Frankfurt am Main, nachdem ich 2003 durch das Ablegen der zweiten juristischen Staatsprüfung  am Oberlandesgericht Düsseldorf die Berechtigung erworben habe, in Deutschland das Richteramt, das Amt als Staatsanwalt sowie den Rechtsanwaltsberuf auszuüben.

 

Zuvor arbeitete ich für verschiedene Unternehmen und Institutionen im Ausland, zum Beispiel für die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen in New York, USA. 

 

Nach meiner Rückkehr aus den USA wechselte ich zu einer großen, international agierenden Deutschen Fluggesellschaft und wurde dort Personalvertreter. Gleichzeitig wurde ich Mitglied des Vorstandes einer der größten Gewerkschaften für das fliegende Personal in Deutschland und konnte in dieser Kombination fundierte Erfahrungen im Arbeitsrecht aus Arbeitnehmersicht und insbesondere auch aus Arbeitgebersicht erlangen. 

 

Im Jahr 2012 wurde ich Mietrechtsexperte bei Kabel 1 in der Sendung "Achtung Mietstreit". Im Jahr 2013 moderierte ich sodann die Serie "(R)echt clever" im WDR-Fernsehen und war 2019 als Rechtsanwalt in der Sendung "Gerichtsreport Deutschland" auf RTL zu sehen. Im Jahr 2020 schloss sich sodann eine Expertentätigkeit bei RTL für die Talkshow "Marco Schreyl" an. Unter "TV-Moderation" finden Sie einige Sendungen als Stream (LINK TV-Moderation). Seit dem Jahr 2023  produziere ich mit meinem Freund und Filmschaffenden Mark Land einen "True-Crime-Podcast". Den Link finden Sie unten. Ich würde mich freuen, wenn Sie mal reinhörten.

 

Ihr Rechtsanwalt Samy Hammad

                                                                                                                                                           English:                                                                                              

04.04.2025: Presseerklärung - Die Bildchefredakteurin Frau Marion Horn muß in dem Verfahren vor dem Landgericht Offenburg aussagen

 

Wir vertreten Herrn Timo Kulczak vor dem Landgericht Offenburg in einem Rechtsstreit. Dieser richtet sich gegen die geschiedene Ehefrau unseres Mandanten, die prominente Jurorin der Tanzsendung „Let ́s Dance“ Frau Motsi Mabuse (2 O 86/23). Unsere Klage hat umfangreiche Unterlassungsansprüche und die Geltendmachung von Schadensersatz zum Inhalt. Auf unsere sofortige Beschwerde hat das Oberlandesgericht Karlsruhe – 14. Zivilsenat in Freiburg – mit Beschluß vom 10.12.2024 - 14 W 95/24 –

https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001594406

entschieden, daß sowohl die Chefredakteurin der Bildzeitung Frau Marion Horn als auch eine weitere Redakteurin der Bildzeitung als Zeuginnen vor dem Landgericht aussagen müssen. Die beiden Zeuginnen sind hinsichtlich zweier relevanter Beweisfragen nicht zur Zeugnisverweigerung berechtigt. Das Oberlandesgericht hat überzeugend klargestellt, daß die von Herrn Kollegen Rechtsanwalt Hammad und mir in dem konkreten Fall unter Beweis gestellten Beweisfragen nicht den Schutzbereich des presserechtlichen Zeugnisverweigerungsrechtes berühren.

Daher gehen wir davon aus, daß Frau Marion Horn und ihre Kollegin als Zeuginnen persönlich vor dem Landgericht Offenburg erscheinen und auch aussagen müssen. Der nächste Verhandlungstermin vor dem Landgericht Offenburg ist für den 03.07.2025 vorgesehen. Derzeit erwägt das Gericht, die Zeuginnen im Wege der sogenannten Videokonferenz zu vernehmen, also nicht vor Ort. Hiergegen bestehen unseres Erachtens gewichtige rechtliche Bedenken. Es erscheint uns in diesem Fall angezeigt, die Zeuginnen persönlich und unmittelbar vor dem erkennenden Gericht in Offenburg zu hören. Wir werden das Landgericht Offenburg auffordern, dies zu prüfen.

Zwischenzeitlich wurden durch eine renommierte Rechtsanwaltskanzlei aus Hamburg die Rechtsbehelfe der Anhörungsrüge und zugleich der sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts erhoben. Es bleibt demgemäß abzuwarten, ob eine weitere rechtliche Überprüfung dieses Vorgangs stattfindet, dies gegebenenfalls vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Herr Kollege Valdés Reyes und ich werden weiterhin alles daran setzen, die prozessualen und materiellen Rechte unseres Mandanten zu wahren. Wir möchten es auch an dieser Stelle nicht versäumen, uns bei allen Unterstützerinnen und Unterstützern zu bedanken. Unser geschätzter Mandant Herr Timo Kulczak und wir Rechtsanwälte wissen dies zu schätzen.

 

Samy Hammad

Rechtsanwalt

 

- zugleich für Herrn Rechtsanwalt Valdés Reyes  (https://www.rechtsanwalt-valdes.de/) -


Podcast von Mark Land und Samy Hammad: