Rechtsanwaltskanzlei Samy Hammad
Gengenbach Offenburg Zell a. H.

Zell a. H.
In der Keramikvilla
Termine
nach telefonischer Vereinbarung:
07835/8069899
In meinem Arbeitsstil stehen die Werte Vertrauen und Leistung im Mittelpunkt. Ich glaube fest daran, dass eine erfolgreiche Zusammenarbeit auf diesen beiden Säulen ruht. Fachliche Kompetenz gepaart mit persönlicher Nähe bildet das Fundament meiner Arbeit. Die Bestätigung dafür finde ich in der Zufriedenheit und Treue meiner Mandantinnen und Mandanten.
Mein Ziel ist es, langfristige und vertrauensvolle Beziehungen zwischen mir und meiner Mandantschaft aufzubauen. Ich bin für alle stets direkt erreichbar, denn ich weiß, dass oft nur kurze Fragen und Beratungen den Unterschied machen können. Dafür stehe ich zur Verfügung, um zu unterstützen. Und dies gerne auch mal, ohne dass gleich eine Zeituhr startet.
Das moderne Leben ist geprägt von Schnelligkeit und Dynamik. In diesem Umfeld ist es umso wichtiger, einen verlässlichen Partner an seiner Seite zu haben. Ich begreife meinen Beruf als Dienstleistung und das ist eine Grundmaxime, welche ich auch und gerade im Anwaltsberuf moderner Prägung als unerlässlich erachte.
Ich arbeite mit einem Netzwerk von hoch spezialisierten Anwälten zusammen. Dadurch benötigen Sie nur noch einen Ansprechpartner für Ihren gesamten Beratungsbedarf.
Als Anwalt kann man heutzutage nicht mehr auf allen Rechtsgebieten absolut "up to date" sein. Deswegen ist es auch Teil der anwaltlichen Kompetenz, einen Fall gegebenenfalls an einen spezialisierten Anwalt weiterzureichen. Im Interesse der Mandantschaft. Denn genau um dieses Interesse geht es mir.
Auf der Seite "Rechtsbereiche" finden Sie eine Beschreibung der wichtigsten Rechtsgebiete: (LINK)
Mein Fokus liegt immer auf der bestmöglichen Durchsetzung Ihrer Rechte. Gleichzeitig achte ich darauf, dass für Sie der wirtschaftlichste und damit der günstigere Weg gewählt wird, insbesondere, wenn bei Ihrem Rechtsproblem mehrere Handlungsoptionen bestehen.
Nicht jeder Gerichtsstreit muss mit einem Vergleich enden. Mein Bestreben ist es immer, eine Rechtssache durch ein faires, allerdings in der Sache gegebenenfalls hartes und präzises Vorgehen einer Lösung zuzuführen.
Sollte ein diplomatisches Vorgehen bzw. eine gütliche Einigung die bessere Option sein, wird selbstverständlich auch dieser Weg empfohlen und gewählt werden.
Derzeit hängt die Annahme von Neumandanten von der aktuellen Auslastung der Kanzlei ab. Als Neumandant kontaktieren Sie bitte die jeweilige Kanzleiniederlassung zu den üblichen Öffnungszeiten, um die Auslastung bzw. die Übernahme Ihres Mandats abzuklären.
Bitte beachten Sie, dass Termine ausschließlich nach telefonischer Vereinbarung möglich sind. Vielen Dank!
Ich gründete die Kanzleigruppe im Jahr 2004 als Einzelkanzlei in Flörsheim bei Frankfurt am Main, nachdem ich 2003 durch das Ablegen der zweiten juristischen Staatsprüfung am Oberlandesgericht Düsseldorf die Berechtigung erworben habe, in Deutschland das Richteramt, das Amt als Staatsanwalt sowie den Rechtsanwaltsberuf auszuüben.
Zuvor arbeitete ich für verschiedene Unternehmen und Institutionen im Ausland, zum Beispiel für die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen in New York, USA.
Nach meiner Rückkehr aus den USA wechselte ich zu einer großen, international agierenden Deutschen Fluggesellschaft und wurde dort Personalvertreter. Gleichzeitig wurde ich Mitglied des Vorstandes einer der größten Gewerkschaften für das fliegende Personal in Deutschland und konnte in dieser Kombination fundierte Erfahrungen im Arbeitsrecht aus Arbeitnehmersicht und insbesondere auch aus Arbeitgebersicht erlangen.
Im Jahr 2012 wurde ich Mietrechtsexperte bei Kabel 1 in der Sendung "Achtung Mietstreit". Im Jahr 2013 moderierte ich sodann die Serie "(R)echt clever" im WDR-Fernsehen und war 2019 als Rechtsanwalt in der Sendung "Gerichtsreport Deutschland" auf RTL zu sehen. Im Jahr 2020 schloss sich sodann eine Expertentätigkeit bei RTL für die Talkshow "Marco Schreyl" an. Unter "TV-Moderation" finden Sie einige Sendungen als Stream (LINK TV-Moderation). Seit dem Jahr 2023 produziere ich mit meinem Freund und Filmschaffenden Mark Land einen "True-Crime-Podcast". Den Link finden Sie unten. Ich würde mich freuen, wenn Sie mal reinhörten.
Samy Hammad, Rechtsanwalt
Presseerklärung der Rechtsanwälte Samy Hammad und Jesús Valdes Reyes
In dem Rechtsstreit zwischen Herrn Boris Becker und Herrn Oliver Pocher (Az. OLG Karlsruhe 14 U 75/23; BGH VI ZR 393/23) hat der Bundesgerichtshof die von Herrn
Pocher erhobene Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen.
Damit ist das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom November 2023 rechtskräftig.
Das Oberlandesgericht hatte Herrn Pocher untersagt, strittige Bildsequenzen der RTL-Sendung „Pocher - gefährlich ehrlich" weiterzuverbreiten. Zudem wurde er
verpflichtet, die bereits im Rahmen seiner eigenen Internetpräsenz veröffentlichten Filmausschnitte zu löschen.
Die Ansprüche unseres Mandanten, Herrn Boris Becker, sind somit in vollem Umfang durchgesetzt. Gemeinsam mit meinem geschätzten Kollegen, Herrn Rechtsanwalt Jesús
Valdes Reyes, konnte dieses Mandat erfolgreich zum Abschluss gebracht werden.
Wir möchten uns an dieser Stelle herzlich bei allen Unterstützern und Freunden bedanken - natürlich auch bei unserem geschatzten Mandanten, Herrn Boris
Becker.
Mein persönlicher Dank gilt zudem meinem geschätzten Kollegen Jesús Valdes Reyes
Rechtsanwalt Samy Hammad
Rechtsanwalt Jesús Valdes Reyes
Offenburg, den 22. September 2025
Presseerklärung der Rechtsanwälte Samy Hammad und Jesús Valdes Reyes
Am 3. Juli 2025 haben wir für unseren Mandanten Herrn Timo Kulczak einen gerichtlichen Termin mit umfangreicher Beweisaufnahme vor dem Landgericht Offenburg
wahrgenommen. Auf unsere Anträge hin wurden unter anderem die Chefredakteurin der BILD-Zeitung sowie eine Kollegin, die den Artikel verantwortet, als Zeuginnen vernommen. Dies hatte das
Oberlandesgericht Karlsruhe auf unser Rechtsmittel hin angeordnet.
Das Landgericht Offenburg hat aus unserer Sicht die Beweisaufnahme sehr sorgfältig und in enger Umsetzung des Beschlusses des Oberlandesgerichts Karlsruhe
durchgeführt. Dabei wurde zugleich geradezu vorbildlich und in der Sache akribisch der hohe verfassungsrechtliche Rang der Pressefreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz gewahrt. Entsprechend sieht
die einfach-gesetzliche Ausgestaltung im Zivilprozess ein grundsätzliches Zeugnisverweigerungsrecht für Journalistinnen und Journalisten vor (§ 383 I Nr. 5 ZPO).
Im Rahmen der Beweisaufnahme stellte sich folgendes heraus: der verfahrensgegenständliche Artikel der BILD-Zeitung entstand offenbar ohne jegliche vorherige
Kommunikation mit der Beklagten dieses Verfahrens, Frau Motsi Mabuse, welche aber im Artikel umfangreich zitiert wird. Auch mit unserem Mandanten, Herrn Kulczak, wurde im Vorfeld keinerlei
Kontakt aufgenommen – weder während der Vorbereitung noch vor Veröffentlichung des Artikels.
Eine vollständige Aufklärung dieses ungewöhnlichen Sachverhalts war am gestrigen Tag nicht möglich. Die anwaltlich vertretenen Journalistinnen beriefen sich nämlich
im übrigen umfassend auf ihr presserechtliches Zeugnis- und Aussageverweigerungsrecht.
Wir werden nun gemeinsam mit unserem Mandanten sorgfältig prüfen, ob und welche gerichtlichen Schritte gegen die BILD-Zeitung geboten sind.
Anlaß hierzu sehen wir insbesondere in dem Umstand, daß der veröffentlichte Artikel zwar grob ehrverletzende und in der Sache unrichtige Tatsachenbehauptungen über
unseren Mandanten enthält, obwohl er keine tatsächliche Grundlage aufweist. Er wurde ohne jegliche journalistische Rücksprache mit den unmittelbar Betroffenen erstellt und in der BILD-Zeitung
publiziert.
Dies hat für unseren Mandanten eine enorme Rufschädigung bewirkt.
Noch einmal betonen wir:
Die Beweisaufnahme vor dem Landgericht hat erwiesen, dass die Journalistinnen der BILD-Zeitung vor Veröffentlichung des Artikels weder mit Frau Mabuse noch mit
Herrn Kulczak ein Wort gesprochen haben.
Presseanfragen richten Sie bitte an [email protected]
Rechtsanwalt Samy Hammad
Rechtsanwalt Jesús Valdes Reyes
Offenburg, den 14. Juli 2025
04.04.2025: Presseerklärung - Die Bildchefredakteurin Frau Marion Horn muß in dem Verfahren vor dem Landgericht Offenburg aussagen
Wir vertreten Herrn Timo Kulczak vor dem Landgericht Offenburg in einem Rechtsstreit. Dieser richtet sich gegen die geschiedene Ehefrau unseres Mandanten, die
prominente Jurorin der Tanzsendung „Let ́s Dance“ Frau Motsi Mabuse (2 O 86/23). Unsere Klage hat umfangreiche Unterlassungsansprüche und die Geltendmachung von Schadensersatz zum Inhalt. Auf
unsere sofortige Beschwerde hat das Oberlandesgericht Karlsruhe – 14. Zivilsenat in Freiburg – mit Beschluß vom 10.12.2024 - 14 W 95/24 –
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001594406 entschieden, daß sowohl die Chefredakteurin der Bildzeitung Frau Marion
Horn als auch eine weitere Redakteurin der Bildzeitung als Zeuginnen vor dem Landgericht aussagen müssen.
Die beiden Zeuginnen sind hinsichtlich zweier relevanter Beweisfragen nicht zur Zeugnisverweigerung berechtigt. Das Oberlandesgericht hat überzeugend klargestellt,
daß die von Herrn Kollegen Rechtsanwalt Hammad und mir in dem konkreten Fall unter Beweis gestellten Beweisfragen nicht den Schutzbereich des presserechtlichen Zeugnisverweigerungsrechtes
berühren.
Daher gehen wir davon aus, daß Frau Marion Horn und ihre Kollegin als Zeuginnen persönlich vor dem Landgericht Offenburg erscheinen und auch aussagen müssen. Der
nächste Verhandlungstermin vor dem Landgericht Offenburg ist für den 03.07.2025 vorgesehen.
Derzeit erwägt das Gericht, die Zeuginnen im Wege der sogenannten Videokonferenz zu vernehmen, also nicht vor Ort. Hiergegen bestehen unseres Erachtens gewichtige
rechtliche Bedenken. Es erscheint uns in diesem Fall angezeigt, die Zeuginnen persönlich und unmittelbar vor dem erkennenden Gericht in Offenburg zu hören. Wir haben das Landgericht Offenburg
gebeten, dies zu prüfen.
Zwischenzeitlich wurden durch eine renommierte Rechtsanwaltskanzlei aus Hamburg die Rechtsbehelfe der Anhörungsrüge und zugleich der sofortigen Beschwerde gegen die
Entscheidung des Oberlandesgerichts erhoben.
Es bleibt demgemäß abzuwarten, ob eine weitere rechtliche Überprüfung dieses Vorgangs stattfindet, dies gegebenenfalls vor dem Bundesverfassungsgericht in
Karlsruhe.
Herr Kollege Rechtsanwalt Valdes Reyes und ich werden weiterhin alles daran setzen, die prozessualen und materiellen Rechte unseres Mandanten zu
wahren.
Wir möchten es auch an dieser Stelle nicht versäumen, uns bei allen Unterstützerinnen und Unterstützern zu bedanken. Unser geschätzter Mandant Herr Timo Kulczak und
wir Rechtsanwälte wissen dies zu schätzen.
Samy Hammad, Rechtsanwalt
- zugleich für Herrn Rechtsanwalt Jesús Valdes Reyes https://www.rechtsanwalt-valdes.de/
02.01.2024: Presseerklärung - Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren bei dem Bundesgerichtshof
Der Beklagte Herr Oliver Pocher hat Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof erheben lassen (VI ZR 393/23). Der Bundesgerichtshof wird daher überprüfen, ob
die formalen und auch die materiellen rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung des Revisionsverfahrens hinsichtlich des Urteils des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 28.11.2023
vorliegen.
Erfahrungsgemäß ist mit einer Verfahrensdauer von bis zu sechs Monaten zu rechnen. Mit unserem Mandanten Herrn Boris Becker sehen wir dem Gang des Verfahrens bei
dem Bundesgerichtshof gelassen entgegen.
Samy Hammad, Rechtsanwalt
- zugleich für Herrn Rechtsanwalt Jesús Valdes Reyes https://www.rechtsanwalt-valdes.de/
28.11.2023: Presseerklärung
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat der Berufung unseres Mandanten Herrn Boris Becker stattgegeben.
Somit ist es den Anträgen meines geschätzten Kollegen und Freundes Rechtsanwalt Jesús Valdes Reyes und mir gefolgt und hat das erstinstanzliche Urteil des
Landgerichts Offenburg korrigiert. Herr Pocher wurde vollumfänglich zur Unterlassung verurteilt.
Wir wissen die klaren Worte des Oberlandesgerichts zu schätzen.
Eine richtige, ja eine mutige Entscheidung. Meines Erachtens ist das heutige Urteil richtungsweisend. Es kam für viele völig unerwartet.
Für uns nicht!
Auch an dieser Stelle mein herzlicher Dank an alle Unterstützer für euren Zuspruch.
Samy Hammad, Rechtsanwallt
- zugleich für Herrn Rechtsanwalt Jesús Valdes Reyes https://www.rechtsanwalt-valdes.de/
