Seit dem 17.12.2023 benötigen Unternehmen mit mehr als 49 Beschäftigten eine unabhängige, interne Meldestelle.
Das Hinweisgeberschutzgesetz setzt die EU-Whistleblowerrichtlinie in deutsches Recht um. RA Samy Hammad fungiert als Ombudsperson im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes.
Sind Sie betroffen und in einem Unternehmen beschäftigt, für welches RA Samy Hammad als Ombudsmann bzw. interne Meldestelle fungiert?
Folgende Voraussetzungen müssen für eine Meldung erfüllt sein:
Die Voraussetzungen sind erfüllt?
Dann haben Sie folgende Möglichkeiten:
Zudem können Sie auch über das folgende Formular Ihre Nachricht übermitteln:
Wichtiger Hinweis zur externen Meldestelle beim Bundesamt für Justiz:
Ergänzend zu der hier für Mitarbeiter von Vertragspartnern der Rechtsanwaltskanzlei Samy Hammad möglichen Meldung sieht das HinSchG die Möglichkeit
einer externen Meldung beim Bundesamts für Justiz vor. Weitere Informationen finden Sie auf deren Webseite: Externe Meldestelle BfJ
Alle Angaben werden über eine gesicherte https-Verbindung übertragen. Die Hinweise an den Anwalt fallen unter die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht und werden ausschließlich im Rahmen des von dem Gesetz vorgegebenen Ablaufs be- und verarbeitet. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sowie in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
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