SCHEIDUNG:


Wir vertreten Sie gerne bei einer einvernehmlichen Scheidung, also bei streitfreien Scheidungen, bei denen ein Übereinkommen über die Aufteilung des Vermögens besteht.

 

Bei diesen Scheidungen ist nur ein Anwalt notwendig, was zu einer Anwaltskostenreduktion von 50 % gegenüber einer streitigen Scheidung bedeutet.

 

Bei streitigen Scheidungen vermitteln wir Ihnen gerne einen spezialisierten Anwalt in unserem Hause.